Abrechnungsdienst

 

Vielen Eigentümern ist die Nähe zu ihren Mietern sehr wichtig, darum möchten sie sich um die Verwaltung der eigenen Wohnung auch selber kümmern. Bei dem Erstellen von Jahresabrechnungen und Mietverträgen fühlt man sich doch schnell allein gelassen und übersieht die eine oder andere umlagefähige oder nicht umlagefähige Kostenposition.

 

Genau an diesem Punkt setzt unser Leistung der Abrechnungserstellung für Ihre Mieter an!

 

Gern erstellen wir aus Ihrer WEG- Abrechnung eine Abrechnung für Ihren Mieter. Dafür ist es nicht notwendig, dass wir Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft auch verwalten. Als Basis benötigen wir die Abrechnung Ihres WEG- Verwalters, den Mietvertrag und Angaben über Grundsteuer, Vorauszahlungen und gezahlte Kaltmiete.

 

Sollte Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft bereits durch uns verwaltet werden, so füllen Sie uns bitte ledeglich dieses Informationsblatt für Fremdmieter aus und schicken es uns zu. 

 

 

Sind Ihnen noch Punkte unklar oder Fragen aufgetaucht? Scheuen Sie sich nicht, uns unter (05101) 855 66 88 anzurufen, wir helfen Ihnen gerne!