Ob für den Ankauf (Kaufberatung) oder Verkauf eines Hauses, Wohnung oder Grundstücks, bei Trennung oder Scheidung, bei Erbschaft, in gerichtlichen oder finanzbehördlichen Fällen, etc., wird oft ein Gutachten benötigt.
Der Umfang einer Bewertung ist abhängig vom Bewertungsgrund. So kann zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf eine Kurzbewertung ausreichend sein. In gerichtlichen oder finanzbehördlichen Fällen ist in der Regel ein Vollgutachten nach § 194 BauGB vorgeschrieben.
Unser Sachverständigenbüro erstellt für Sie sowohl Kurzgutachten, als auch komplette Verkehrswertgutachten für:
Ebenso unterstützen wir Sie bei der Besichtigung der betroffenen Immobilie vor Ort und geben Ihnen eine sofortige Wertauskunft und können Ihnen fachkundige Auskunft über vorhandene Schäden der Bausubstanz und andere Gegebenheiten aufzeigen. Gehen Sie kein Risiko ein und sparen Sie im Idealfall Geld und Zeit mit einer Immobilienbewertung unseres Sachverständigenbüro.